Videoscreening ist eine medizinisch sinnvolle Zusatzleistung zur Erkennung von Hautveränderungen.
Diese vorbeugende Diagnostik wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Sprechen Sie uns gerne an für eine Terminvereinbarung an. Nehmen Sie sich hierfür eine Stunde
Zeit. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ.
Entfernung gutartiger Hautanhängsel.
Im Achsel und Halsbereich wachsen fast bei allen Menschen im Laufe der Zeit kleine Hautausstülpungen (Fibrome) oder raue, teils rundovale, Hautveränderungen (Seborrhoische Keratosen-Alterwarzen), betont am Rumpf.
Diese kosmetisch störenden Hautveränderung können Sie schonend entfernen lassen. Dabei entstehen kleine Wunden oder Abschürfungen, die in der Regel narbenfrei verheilen. Eine entsprechende Wundheilcreme und UV Schutz nach der Abheilung wird Ihnen empfohlen.
Diese Medizinischen Wunschleistungen sind im Leistungskatalog der Gesetzlichen Versicherer nicht enthalten und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ abgerechnet.